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Glossar

Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Das TDDDG regelt unter anderem, wann Informationen im Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden dürfen. Für Websites ist § 25 TDDDG wichtig, weil dort die Regeln für Cookies, Tracking und ähnliche Technologien auf Geräteebene stehen.

Praxisbeispiele

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Wenn optionale Analytics- oder Medienfunktionen erst nach Einwilligung geladen werden, ist das ein typischer Anwendungsfall von § 25 TDDDG.

Verwandte Begriffe

Weiter von hier: Im Wissens-Hub finden Sie den Überblick, in Aktuelles die laufenden Debatten und auf der Themenseite Medienkompetenz die größere Einordnung.

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